Finanzordnung/Kostenordnung

für den

 

Chinesisch – Deutschen Kampfkunstverein / Landesverband Thüringen e.V.

(Verein für asiatische Kampfkünste und Kampfsportarten)
 

1. Geltungsbereich

Die Finanzordnung/Kostenordnung des Chinesisch-Deutschen Kampfkunstvereins-LV. Thüringen e.V. gilt für sämtliche Finanzangelegenheiten des Verbandes – und seiner Folgeorganisationen.

 

2. Haushaltsplan

Der Verein erstellt für jedes Haushaltsjahr einen Haushaltsplan. Der Haushaltsplan wird vom Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen. Die einzelnen Positionen des Haushaltsplanes sind gegenseitig deckungsfähig.


3. Aufstellung und Bewirtschaftung des Haushaltsplans

3.1.  Der Haushalsplan wird nach den allgemeinen Grundsätzen der Haushaltsführung aufgestellt und bewirtschaftet. Die Haushaltsmittel sind sparsam und wirtschaftlich zu verwenden.

 

3.2.  Die Mitgliederversammlung wählt ein für das Finanzwesen zuständiges Vorstandsmitglied (Vizepräsident Finanz). Er ist zusammen mit den anderen Vorstandsmitgliedern für die ordnungsgemäße Aufstellung und Bewirtschaftung des Haushaltplans verantwortlich. Der Haushaltsplan ist im 1.Quartal zur Mitgliederversammlung (MV) für das laufende Geschäftsjahr vorzulegen.

 

3.3.  Der VP. Finanzen legt zur Mitgliederversammlung über das vergangene Geschäftsjahr einen Rechenschaftsbericht vor.
 

4. Jahresabschluß

Im Jahresabschluss sind die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes nachzuweisen. Der Haushaltsplan hat außerdem eine Vermögensübersicht zu enthalten. Nach Prüfung durch die gewählten Kassenprüfer erstattet der VP Finanzen dem Vorstand über das Ergebnis Bericht. Danach erfolgt die Veröffentlichung des Rechenschaftsberichtes im Rahmen der Rechenschaftslegung des Vorstandes in der Mitgliederversammlung.


5. Rechnungslegung/finanzielle Förderung

5.1. Der geschäftsführende Vorstand ist im Rahmen seiner Zuständigkeit ermächtigt, auf der Grundlage des Haushaltsplanes und der Satzung, Beschlüsse zur Vergabe von finanziellen Mitteln zu fassen.

 

5.2. Die Einnahmen und Ausgaben werden durch die Kostenordnung geregelt.

 

5.3. Ein entsprechender Nachweis ist zu führen, pauschale sind nur nach Punkt 6 der Finanzordnung zulässig.
 

6. Aufwandsentschädigungen 

Aufwandsentschädigungen können pauschal gezahlt werden für Vorstandsmitglieder des geschäftsführenden Vorstandes- für ihre geleistete Vereinsarbeit, sowie für vom Vorstand beauftragte Personen, ebenfalls in Ausübung von Vereinsarbeit und zu Vereinszwecken, entsprechend der Satzung. Eine Aufwandsentschädigung von bis zu 250,- EUR monatlich ist möglich, anderes muss vom Vorstand beschlossen werden.

Aufwandsentschädigungen erfolgen am Ende des Geschäftsjahres und sind zudem abhängig von der jeweiligen Kassenlage, ein Anrecht hierfür gibt es grundsätzlich nicht.

 

Fahrkosten können durch den Vorstand bewilligt werden. Es können 0,30 EUR (pro gefahrenen Kilometer) in Rechnung gestellt werden. Es muss ein Antrag an den Vorstand für eine Fahrt vorliegen.


7. Sachliche und rechnerische Feststellung

Die sachliche und rechnerische Feststellung einer Rechnung oder sonstiger Leistungsanforderungen an den Verband obliegt dem VP. Finanz und dem jeweils nach der Geschäftsverteilung zuständigen Personenkreis.
 

8. Zahlungsverkehr

Der Zahlungsverkehr ist möglichst bargeldlos und grundsätzlich über das Bankkonto des Verbandes abzuwickeln. Über jede Einnahme und Ausgabe muss ein Kassenbeleg vorhanden sein.


9. Anweisungsberechtigung

Zur Anweisung von Auszahlungen aufgrund ordnungsgemäß eingegangener Verpflichtungen sind berechtigt:

  • Der geschäftsführende Vorstand, entsprechend der gültigen Satzung, nach Genehmigung durch den Präsidenten.

 

10. Kontenvollmacht

-hat der Geschäftsführende Vorstand, entsprechend der Unterschriftsberechtigung laut gültiger Satzung.

 

11. Kostenordnung

11.1 Geltungsbereich
Die Kostenordnung des Chinesisch – Deutschen Kampfkunstverein / Landesverband Thüringen e.V. gilt auch für alle Folgebereiche.
 

11.2 Mitgliedspässe und Jahressichtmarken
Mitgliedspässe und die erste Jahresmarke werden in der Geschäftsstelle des CDK / LV Thüringen e.V. ausgereicht, die 1. JSM ist im Mitgliedspass enthalten. Folgende JSM werden dann in der Geschäftsstelle jährlich neu bestellt.
Kosten:

  • Mitgliedspass + 1 Jahressichtmarke (JSM): 25,00 EUR
  • Folgende JSM: 8,00 EUR

Die Zahlung der einzelnen Mitgliedsbeiträge (JSM), sind eine „Bringe Pflicht“, zu bestellen bis zum 28.02. des laufenden Jahres, in der Geschäftsstelle.

 

Verlorene Pässe oder Jahresmarken werden kostenpflichtig ersetzt, sie müssen neu erworben werden.


11.3 Prüfungs- und andere Gebühren
Die durch den Landesverband lizenzierten Prüfer erwerben alle für eine Prüfung notwendigen Dokumente in der Geschäftsstelle des CDK-LV. Thüringen e.V. .

 

Die Prüfungsmarkengebühr – inklusive Urkunde – für alle Schülergraduierungen beträgt einheitlich 10,- EUR (zusätzlich ist vom CDK–LV Thüringen e.V. eine Prüfergebühr von 10,- EUR für den nötigen Einzelprüfer empfohlen).

 

Die Prüfungsmarkengebühr – inklusive Urkunde -  für alle Meistergraduierungen beträgt einheitlich 70,- EUR (zusätzlich ist vom CDK–LV Thüringen e.V. eine Prüfergebühr von 50,- EUR pro Prüfer empfohlen).

 

Für beim CDK-LV Thüringen e.V. beantragte DAN-Verleihungen, ist dem Antragsteller eine Unkostenpauschale von insgesamt 70,- EUR zu berechnen.


11.4 Kosten für Aufwandsentschädigungen oder Honorare
Bei Kursen, Weiterbildungen und Fachlehrgängen, sind vorerst max. 36,- EUR pro Unterrichtstunde ( 45 min )  für den Referenten abrechnungsfähig.

 

12. Inkrafttreten

Die Finanzordnung/Kostenordnung tritt – gemäß dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16.01.2010 rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.